- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
- Pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit
- Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen
- Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie
- Höchstbetagte (ab 80 Jahren).
Ebenfalls kann Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson & Johnson bzw. nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, eine Auffrischungsimpfung mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat inzwischen angekündigt, ihre Impfempfehlung bezüglich der Aufffrischungsimpfung anzupassen. Die aktualisierte Fassung wird in den nächsten Tagen erwartet.
Antikörper-Testungen vor der Auffrischungsimpfung werden weiterhin nicht empfohlen und sind keine EBM-Leistung.