Die Grippeschutz-Impfung (Influenza-Impfung) wird empfohlen.
• für alle Personen ab 60 Jahre,
• für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon (bzw. in begründeten Fällen auch eher)
• für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens
(wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder
Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere
Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten, angeborene
oder erworbene Immundefizienz oder HIV
• für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
• Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von
ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.
Ferner bei bestimmten Berufen:
• Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
• Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
• Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute
Risikopersonen fungieren können.
Personen ab 60 Jahren erhalten die jährliche Influenza-Impfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff.
Während der COVID-19-Pandemie sind diese Empfehlungen weiterhin gültig und eine Impfung gegen Influenza gemäß der STIKO-Empfehlungen bleibt ein wesentlicher Schutz vor schweren Verläufen. Die Influenza-Impfung kann simultan, d.h. gleichzeitig, mit einer COVID-(Booster-)Impfung verabreicht werden.
Bitte vereinbaren Sie für die Impfung einen Termin.